AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietverträge von  Ferienapartments der VELA Sellin GmbH

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienapartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der VELA Sellin GmbH in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER

Vertragspartner sind die VELA Sellin GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die VELA Sellin GmbH zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.


3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG

3.1. Die VELA Sellin GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer/ Ferienapartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der VELA Sellin GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die VELA Sellin GmbH beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der VELA Sellin GmbH verauslagt werden.

3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen sieben Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.5. Die VELA Sellin GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6. In begründeten Fällen, zum, Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist die VELA Sellin GmbH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7. Die VELA Sellin GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehende Ziffer 3.5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.5 und /oder Ziffer 3.6 geleistet wurde.

3.8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der VELA Sellin GmbH aufrechnen oder verrechnen.

3.9. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

3.10. Die Zahlungen der Mietpreise sowie etwaiger Zusatzleistungen erfolgten ausschließlich bargeldlos. Akzeptiert werden Überweisungen sowie weitere elektronisch angebotene Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte oder Online-Zahlungsdienste). Barzahlungen vor Ort sind ausgeschlossen. Der vollständige Zahlungseingang hat spätestens zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt zu erfolgen.


4. RÜCKTRITT/ KÜNDIGUNG („STORNIERUNG“) DES KUNDEN
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNG („NO SHOW“)

4.1. Eine einseitige Lösung des Kunden, von dem mit der VELA Sellin GmbH geschlossenen Vertrag ist, nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

4.2. Sofern zwischen der VELA Sellin GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber der VELA Sellin GmbH in Textform ausübt.

4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält der VELA Sellin GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die VELA Sellin GmbH einen Ersatzanspruch von 100% des vertraglich vereinbarten Preises gelten machen.

5. RÜCKTRITT DER VELA SELLIN GMBH

5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die VELA Sellin GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der VELA Sellin GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der VELA Sellin GmbH mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/ oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom der VELA Sellin GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die VELA Sellin GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3. Ferner ist die VELA Sellin GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom der VELA Sellin GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- die VELA Sellin GmbH begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der VELA Sellin GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der VELA Sellin GmbH zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4. Der berechtige Rücktritt der VELA Sellin GmbH begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch der VELA Sellin GmbH gegen den Kunden bestehen, so kann die VELA Sellin GmbH diesen pauschalisieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.


6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/ Ferienapartments, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2. Gebuchte Zimmer/ Ferienapartments stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/ Ferienapartments spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die VELA Sellin GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/ Ferienapartments für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.


7. HAFTUNG DER VELA SELLIN GMBH

7.1. Die VELA Sellin GmbH haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der VELA Sellin GmbH beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der VELA Sellin GmbH beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der VELA Sellin GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der VELA Sellin GmbH auftreten, wird die VELA Sellin GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2. Für eingebrachte Sachen haftet die VELA Sellin GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die VELA Sellin GmbH empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes.

7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage der VELA Sellin GmbH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der VELA Sellin GmbH abgestellter oder rangierteer Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die VELA Sellin GmbH nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1-4. Gleiches gilt für abgestellte Fahrräder, E-Bikes sowie Pedelecs.

7.4. Die VELA Sellin GmbH kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und auf Wunsch -gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Die VELA Sellin GmbH haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. ALLGEMEINE RECHTE & PFLICHTEN, HAUSORDNUNG

8.1. Der Gast hat das ihm überlassene Apartment und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.

8.2. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur in ausgewählten Apartments erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung der VELA Sellin GmbH untergebracht, behält er sich das Recht vor, die Unterbringung in der Unterkunft abzuweisen.

8.3. In allen Apartments gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 300,00€ (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.


9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

9.2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin der Sitz der VELA Sellin GmbH. Die VELA Sellin GmbH kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

9.3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.